ABSICHERUNG ALS ERGÄNZUNG
Technik schützt Systeme.
Versicherung begrenzt Risiken.
Cyberversicherungen können nach den jeweiligen Bedingungen bestimmte finanzielle Folgen digitaler Vorfälle abdecken. Dazu können etwa Wiederherstellungskosten, Betriebsunterbrechung oder Haftpflichtansprüche gehören. Nicht jeder Angriff und nicht jede Schadensposition ist erfasst.
Vor einem Angebot klären
- Welche Systeme, Daten, Dienstleister und Betriebsabläufe sind besonders wichtig?
- Welche Sicherheitsmaßnahmen sind tatsächlich umgesetzt und nachweisbar?
- Welche Deckungssummen, Selbstbehalte, Sublimits und Ausschlüsse gelten?
- Wie werden Vorfälle gemeldet und welche Unterstützung ist vertraglich vereinbart?
Der Zugang zu einem konkreten Versicherungsangebot wird erst nach Eintragung und Prüfung des verantwortlichen Vermittlers freigeschaltet. Aktuell besteht keine Versicherer- oder Vermittleranbindung.